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   BayObLG, 08.08.1983 - RReg. 4 St 166/83   

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https://dejure.org/1983,2754
BayObLG, 08.08.1983 - RReg. 4 St 166/83 (https://dejure.org/1983,2754)
BayObLG, Entscheidung vom 08.08.1983 - RReg. 4 St 166/83 (https://dejure.org/1983,2754)
BayObLG, Entscheidung vom 08. August 1983 - RReg. 4 St 166/83 (https://dejure.org/1983,2754)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rauschgift; Betäubungsmittel; Sofortiger; Genuß; Verbrauch; Verfügungsmacht; Herrschaftsverhältnis

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60

    Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder

    Auszug aus BayObLG, 08.08.1983 - RReg. 4 St 166/83
    Zu dem ähnlich gelagerten Fall bei der Hehlerei vgl. BGH NJW 1952, 754;.BGHSt 15, 53 [56]; Dreher/Tröndle StGB 41.Aufl. § 259 Rdnrn. 14 f.; a.A. Schönke/SchrÖder StGB 21.Aufl. § 259 Rdn. 24.
  • OLG Oldenburg, 12.10.1981 - Ss 418/81

    Besitz von Betäubungsmitteln; Herrschaftsverhältnis; Sachherrschaft des Täters;

    Auszug aus BayObLG, 08.08.1983 - RReg. 4 St 166/83
    Daran fehlt es aber, wenn, wie hier, die Beziehung des Täters zu dem Betäubungsmittel allein darin besteht, daß er es zum sofortigen Genuß erhält und es tatsächlich auch sofort verbraucht (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1952 - 3 StR 77/52

    Bloßes Mitgenießen einer aus strafbarem Erwerb herrührenden Sache als

    Auszug aus BayObLG, 08.08.1983 - RReg. 4 St 166/83
    Zu dem ähnlich gelagerten Fall bei der Hehlerei vgl. BGH NJW 1952, 754;.BGHSt 15, 53 [56]; Dreher/Tröndle StGB 41.Aufl. § 259 Rdnrn. 14 f.; a.A. Schönke/SchrÖder StGB 21.Aufl. § 259 Rdn. 24.
  • BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90
    Er übergibt es nicht, damit der andere mit dem Rauschgift verfahre, wie es diesem beliebt, der Empfänger hat keine Möglichkeit, mit dem Betäubungsmittel nach Belieben, das heißt wie ein Eigentümer, zu verfahren, insbesondere es etwa weiter zu veräußern (Senatsbeschluß v. 8.8.1983 RReg. 4 St 166/83; OLG Frankfurt StV 1989, 20 ; OLG Hamm StV 1989, 438 ; OLG Köln OLGSt zu § 11 BetMG a.F.; Körner § 29 Rdn.518; vgl. auch die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes BT-Drucks VI/1877 zu § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Entwurfs [Seite 9 und 10]; zur Frage des Besitzes in einem solchen Falle Bay0bLG StV 1988, 206 ).
  • BayObLG, 27.11.1986 - RReg. 4 St 238/86

    Urinprobe; Betäubungsmittel; Einnahme; Besitz; Beweis; Freiheitsstrafe; Kurz

    Daran fehlt es, wenn der Täter das Betäubungsmittel nur zum sofortigen Genuß erhält und es tatsächlich auch sofort zu sich nimmt (Senatsbeschluß vom 11.7.1980, 4 St 154/80, und vom 8.8.1983, 4 St 166/83; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ).
  • LG München I, 22.09.1983 - JNs 458 Js 165606/83
    Der Erwerb im Sinn von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG setzt die Erlangung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht auf abgeleitetem Wege voraus (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 08.08.1983, RReg 4 St 166/83; Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, B 64, § 29 Anm. 2 g; Körner, BtMG , Rdn. 146 zu § 29 BtMG ).
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